Treppensteiger – die Alternative zum Treppenlift. Hier lesen Sie alles über die Vor- und Nachteile der mobilen Lösungen.
Egal ob es um kurzfristige oder dauerhafte Versorgungen geht, Treppensteiger werden voll von den Krankenkassen erstattet. Hierbei bleiben sie bei der GKV (gesetzliche Krankenkasse) im Eigentum der Kasse respektive des Saniätshauses. So fallen maximal die Rezeptgebühren an. Die umfeldverbessernde Maßnahme, die mit maximal 4000.- Euro von der Pflegeversicherung bezuschusst wird, kann dann für andere Problemlösungen verwendet werden. Weiterlesen