Die Stufenanzahl und Höhe entscheidet über die Länge der einzusetzenden Rampensysteme. Ich werde oft gefragt, ob nicht auch eine kürzere Version möglich ist. Kurze Antwort: Nein. Warum möchte ich hier kurz erläutern.
Grundsätzlich gelten folgende Regeln:
- Rampen, Rollstuhlrampen im privaten Bereich zur Überwindung von geringen Niveauunterschieden mit mehr als 6%
- Rampen im öffentlichen Bereich und im Mietwohnungsbau sind immer nach DIN 18040-1/2 mit max. 6% auszuführen
So ergeben sich aus einer maximalen Steigung von 6 % (für den öffentlichen Bereich) extrem große Rampenlängen.
Beispiel: für eine 2-stufige Treppe bedeutet dies eine Rampenlänge von 6 Metern!
Oft ist aber nicht ausreichender Platz vorhanden.
Vorausgesetzt, der Rollstuhl wird von einer Begleitperson geschoben oder es handelt sich um einen Elektroantrieb, kann die Rampe im privaten Bereich bei Bedarf steiler ausgeführt werden. So lässt sich die Länge der Rampe deutlich verkürzen.
Welches Gefälle ist nun zulässig?
Manuelle Rollstühle ohne Kippstützen, „aktiv“ eingestellte Rollstühle (Schwerpunkt weiter vorne) Beinamputierte Personen oder stark beladene Rollstühle drohen in Steigungen nach hinten zu kippen. Das bedeutet, dass über 8% Neigung aus Sicherheitsgründen von Rollstuhlfahrern nicht befahren werden sollten.
Im privaten Bereich haben sich in der Praxis folgende Werte für die Steigung als geeignet herausgestellt:
- Selbstfahrer: 6%
- kräftige Selbstfahrer: 6% – 10%
- es wird von einer schwachen Person geschoben: max. 12%
- es wird von einer kräftigen Person geschoben: 12% – 20%
- Elektroantrieb (Steigung lt. Bedienungsanleitung): bis ca. 20%
Ich empfehle stets ein Kippstützen und Sicherheitsgurt am Rollstuhl.
Hier eine kleine Auflistung der Steigungen in Prozent
Rampen- länge |
6 % | 12 % | 20 % |
---|---|---|---|
30 cm | 2 cm | 4 cm | 6 cm |
50 cm | 3 cm | 6 cm | 10 cm |
70 cm | 4 cm | 8 cm | 14 cm |
90 cm | 5 cm | 11 cm | 18 cm |
110 cm | 7 cm | 13 cm | 22 cm |
130 cm | 8 cm | 16 cm | 26 cm |
150 cm | 9 cm | 18 cm | 30 cm |
170 cm | 10 cm | 20 cm | 34 cm |
190 cm | 11 cm | 23 cm | 38 cm |
200 cm | 12 cm | 24 cm | 40 cm |
210 cm | 13 cm | 25 cm | 42 cm |
230 cm | 14 cm | 28 cm | 46 cm |
250 cm | 15 cm | 30 cm | 50 cm |
270 cm | 16 cm | 32 cm | 54 cm |
290 cm | 17 cm | 35 cm | 58 cm |
300 cm | 18 cm | 36 cm | 60 cm |
350 cm | 21 cm | 42 cm | 70 cm |
400 cm | 24 cm | 48 cm | 80 cm |
450 cm | 27 cm | 54 cm | 90 cm |
500 cm | 30 cm | 60 cm | 100 cm |
550 cm | 33 cm | 66 cm | 110 cm |
600 cm | 36 cm | 72 cm | 120 cm |
(Quellenangabe: Nullbarriere.de – Hier sind auch Berechnungsmöglichkeiten gegeben. Ein Besuch lohnt sich)
Rampentypen
Wir unterscheiden Ganzrampen, Telekop- und Faltrampen. Sowie Türschwellenbrücken. Diese Rampen können aus Auluminium, oder Kunststoff gefertigt sein. Für längere Systeme gibt es Rampen mit Handlauf. Für die Übernahme der Kosten durch die Kranken- oder Pflegeversicherung ist eine s.g. HMV (Hilfsmittelverzeichnis) Nummer sinnvoll.
Alternativen
Wenn genug Platz vorhanden ist, kann auch über eine Umgestaltung des Eingangsbereiches (z.B. durch einen Garten- und Landschaftsbauer) nachgedacht werden. Auch die Kinder werden irgendwann älter und solch eine Maßnahme ist nicht nur hilfreich, sie sieht auch deutllich schöner aus.